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Rolle der Kommunen


Die Rolle der Kommunen in der Agenda 21



Die Stadt als Lebensraum und als Organisationsform gesellschaftlichen Lebens und Handelns nimmt gerade in einem Land wie der Bundesrepublik, wo mehr als 60 Prozent der Bevölkerung in Städten leben, für eine zukunftsfähige Entwicklung einen hohen Stellenwert ein. Städtische Ballungsräume schaffen immense Umweltprobleme: Luftverschmutzung, Müllnotstand, Wasserverbrauch und Gewässerverschmutzung, Lärm, Verkehrskollaps und Zersiedlung der Landschaft an den Stadträndern kennzeichnen die Probleme, mit denen Städte in wachsendem Maße konfrontiert sind. Aber auch die ländliche Bevölkerung ist direkt an der Umweltbelastung beteiligt und von ihr betroffen. So bieten ländliche Räume einerseits Platz für Erholung, andererseits ist die Landwirtschaft ein Hauptverursacher für die Verschmutzung von Grund- und Oberflächengewässern und für den Verlust der biologischen Vielfalt. Die von BUND und Misereor in Auftrag gegebene Studie Zukunftsfähiges Deutschland schlußfolgert, daß "ohne eine umweltgerechte Entwicklung der Kommunen [...] eine zukunftsfähige Entwicklung der Gesellschaft nicht möglich sein wird". Im Weltmaßstab wird deutlich, in welch hohem Maße unser Lebensstil die globalen Ressourcen stärker in Anspruch nimmt, als es fast alle anderen Völker tun. So könnte von der Energie, die ein Deutscher im statistischen Durchschnitt pro Jahr für sich beansprucht (174 Gigajoule), der Energieverbrauch von 17 Menschen aus Indien oder sogar 119 Menschen aus Tansania gedeckt werden. Wer das gleiche Recht auf Entwicklung für alle Menschen bejaht, kann diese Ungleichheit im Ressourcenverbrauch nicht hinnehmen. Unser Lebensstil ist nicht globalisierbar.

Aus dieser Erkenntnis heraus wurde ein Kapitel in die Agenda 21 aufgenommen, das die Kommunen auffordert, im Dialog mit ihren Bürgern und Bürgerinnen, örtlichen Organisationen und der Privatwirtschaft eine Lokale Agenda 21 zu beschließen. Kommunales HandeIn in globaler Verantwortung ist das Leitmotiv des Kapitel 28 der Agenda 21. Die Städte und Gemeinden sollten einen entsprechenden Konsultationsprozeß bereits bis Ende 1996 abgeschlossen haben. In Deutschland wurde dieser Zeitplan trotz wachsender Aktivitäten auf lokaler Ebene nicht annähernd erfüllt. Nach Angaben des Internationalen Rates für lokale Umweltinitiativen (ICLEI, International Council for Local Environmental Initiatives) hatten von den 16.121 deutschen Städten und Gemeinden bis Ende 1996 etwa 200, d.h. 1,2 Prozent, begonnen, eine Lokale Agenda 21 auszuarbeiten. Nach einer im Juni 1997 veröffentlichten Umfrage des Deutschen Instituts für Urbanistik (difu) betrachteten aber im Frühjahr 97 immerhin 75 Prozent aller befragten Städte die Lokale Agenda 21 als ihre Aufgabe. Die Hälfte dieser Städte hat einen politischen Beschluß vorgelegt, der die Bedeutung der Lokalen Agenda untermauern soll. Zusätzliche Finanzmittel für die entstehenden Aufgaben wurden aber nur in 30 Städten zur Verfügung gestellt.

Im Vergleich zu anderen europäischen Staaten wird deutlich, daß Deutschland - gemeinsam mit Frankreich und Österreich - bei der Einleitung einer Lokalen Agenda 21 und damit bei der Umsetzung der in Rio 1992 gefaßten Beschlüsse noch sehr weit zurückliegt. Nach einer Umfrage des Rates der Gemeinden und Regionen Europas in 14 europäischen Staaten liegt die Teilnahme in diesen Ländern bislang nur bei ca. 5 Prozent, während in den Niederlanden und Skandinavien der Prozeß schon viel weiter ist. So hat in Schweden beispielsweise nahezu jede Gemeinde einen eigenen Agenda-Beauftragten.

Die Kommunen können sich bei dem Prozeß Lokale Agenda 21 auf die Unterstützung der Bundesebene berufen. Durch einen einstimmigen Beschluß des Bundestages am 29. Juni 1994 "Stärkung der kommunalen Nord-Süd-Arbeit, Forderungen der lokalen Agenda 21, Umsetzung der Charta von Berlin" wurde die in Rio geleistete Unterschrift noch einmal bekräftigt. In dem Beschluß heißt es: "Der deutsche Bundestag begrüßt die Aufforderung an die Kommunen der Welt, Konzepte für die nachhaltige Entwicklung öffentlich zu diskutieren und bis 1996 einen Konsens über eine lokale Agenda 21 herzustellen (...) Der deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, dieser neuen entwicklungspolitischen Kraft, die sich vor Ort um die Beteiligung der Bevölkerung durch den umfassenden Aufbau dezentraler Strukturen und Netzwerke kümmert, alle notwendige Unterstützung durch die jeweils zuständigen Einrichtungen zukommen zu lassen(...)."

Es wäre völlig falsch, aus der (unverbindlichen) Fristsetzung der Agenda 21 den Schluß zu ziehen, für neue Initiativen auf kommunaler Ebene wäre es zu spät. Ganz im Gegenteil: Als Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert wird die Agenda 21 für die Städte und Gemeinden in den nächsten Jahren an Bedeutung gewinnen. Dabei sollten sich die Initiativen vor Ort nicht damit begnügen, lediglich ein lokales Abziehbild der globalen Agenda 21 zu entwickeln. Die jeweilige Schwerpunktsetzung muß von den lokalen Gegebenheiten und den Interessen der beteiligten Bürger und Bürgerinnen abhängen. Vieles, was in der Agenda 21 steht, ist allzu ungenau und unverbindlich. Ziel einer Lokalen Agenda 21 sollte es daher auch sein, die Beschlüsse von Rio zu präzisieren und damit wirkungsvoller zu machen.

Aus politischen Gründen wurde in Rio eine Reihe von Themen, die auch für die Kommunen relevant sind, gänzlich ausgeklammert. Dazu zählen z.B. die Möglichkeiten umweltfreundlicher Energiegewinnung oder die ökologische und soziale Verantwortung transnationaler Konzerne. Auch die zunehmende Globalisierung mit all ihren Auswirkungen bis hinunter auf die lokale Ebene wurde in Rio noch nicht offen diskutiert. Eine Lokale Agenda 21 sollte sich auch mit den umwelt-, entwicklungs- und sozialpolitischen Tabuthemen der Rio-Konferenz beschäftigen. Schließlich sollte jede Lokale Agenda 21 die Ergebnisse der darauffolgenden Weltkonferenzen berücksichtigen. Dies gilt vor allem für die Aktionsprogramme des Weltsozialgipfels (März 1995, Kopenhagen), der Weltfrauenkonferenz (September 1995, Peking), der Weltsiedlungskonferenz HABITAT II (Juni 1996, Istanbul) und des Welternährungsgipfels (November 1996, Rom). Geschieht dies nicht, blieben wichtige Aspekte nachhaltiger Entwicklung in einer Lokalen Agenda 21 ausgeblendet.


Agenda 21, Kapitel 28

Initiativen der Kommunen zur Unterstützung der Agenda 21

Handlungsgrundlage

28.1 Da viele der in der Agenda 21 angesprochenen Probleme und Lösungen auf Aktivitäten auf der örtlichen Ebene zurückzuführen sind, ist die Beteiligung und Mitwirkung der Kommunen ein entscheidender Faktor bei der Verwirklichung der in der Agenda enthaltenen Ziele. Kommunen errichten, verwalten und unterhalten die wirtschaftliche, soziale und ökologische Infrastruktur, überwachen den Planungsablauf, entscheiden über die kommunale Umweltpolitik und kommunale Umweltvorschriften und wirken außerdem an der Umsetzung der nationalen und regionalen Umweltpolitik mit. Als Politik- und Verwaltungsebene, die den Bürgern am nächsten ist, spielen sie eine entscheidende Rolle bei der Information und Mobilisierung der Öffentlichkeit und ihrer Sensibilisierung für eine nachhaltige umweltverträgliche Entwicklung.

Ziele

28.2 In diesem Programmbereich sind folgende Ziele vorgesehen:

a) bis 1996 soll sich die Mehrzahl der Kommunalverwaltungen der einzelnen Länder gemeinsam mit ihren Bürgern einem Konsultationsprozeß unterzogen haben und einen Konsens hinsichtlich einer "kommunalen Agenda 21" für die Gemeinschaft erzielt haben;

b) bis 1993 soll die internationale Staatengemeinschaft einen Konsultationsprozeß eingeleitet haben, dessen Ziel eine zunehmend engere Zusammenarbeit zwischen den Kommunen ist;

c) bis 1994 sollen Vertreter von Verbänden der Städte und anderer Kommunen den Umfang der Zusammenarbeit und Koordinierung intensiviert haben, deren Ziel die Intensivierung des Austausches von Informationen und Erfahrungen zwischen den Kommunen ist;

d) alle Kommunen in jedem einzelnen Land sollen dazu angehalten werden, Programme durchzuführen und zu überwachen, deren Ziel die Beteiligung von Frauen und Jugendlichen an Entscheidungs-, Planungs- und Umsetzungsprozessen ist.

Maßnahmen

28.3 Jede Kommunalverwaltung soll in einen Dialog mit ihren Bürgern, örtlichen Organisationen und der Privatwirtschaft eintreten und eine "kommunale Agenda 21" beschließen. Durch Konsultation und Herstellung eines Konsenses würden die Kommunen von ihren Bürgern und von örtlichen Organisationen, von Bürger-, Gemeinde-, Wirtschafts- und Gewerbeorganisationen lernen und für die Formulierung der am besten geeigneten Strategien die erforderlichen Informationen erlangen. Durch den Konsultationsprozeß würde das Bewußtsein der einzelnen Haushalte für Fragen der nachhaltigen Entwicklung geschärft. Außerdem würden kommunalpolitische Programme, Leitlinien, Gesetze und sonstige Vorschriften zur Verwirklichung der Ziele der Agenda 21 auf der Grundlage der verabschiedeten kommunalen Programme bewertet und modifiziert. Strategien könnten auch dazu herangezogen werden, Vorschläge für die Finanzierung auf lokaler, nationaler, regionaler und internationaler Ebene zu begründen.

28.4 Partnerschaften zwischen einschlägigen Organen und Organisationen wie etwa dem Entwicklungsprogramm (UNDP), dem Zentrum für Wohn- und Siedlungswesen (Habitat) und dem Umweltprogramm (UNEP) der Vereinten Nationen, der Weltbank, regionalen Banken, dem Internationalen Gemeindeverband (IULA), der World Association of the Major Metropolises, dem Summit of Great Cities of the World, der United Towns Organization und anderen wichtigen Partnern sollen gefördert werden, um vermehrt eine internationale Unterstützung für Programme der Kommunen zu mobilisieren. Ein wichtiges Ziel in diesem Zusammenhang wäre, bereits vorhandene Institutionen, die mit der Stärkung der Handlungsfähigkeit der Kommunen und dem kommunalen Umweltmanagement befaßt sind, vermehrt zu fördern, auszubauen und zu verbessern. Zu diesem Zweck

a) sind Habitat und andere einschlägige Organe und Organisationen des Systems der Vereinten Nationen aufgefordert, ihre Bemühungen um die Beschaffung von Informationen über Strategien von Kommunen, insbesondere derjenigen, die internationaler Unterstützung bedürfen, zu verstärken;

b) könnten im Rahmen regelmäßiger Konsultationen unter Beteiligung internationaler Partner sowie auch der Entwicklungsländer Strategien überprüft und Überlegungen angestellt werden, wie eine solche internationale Unterstützung am besten mobilisiert werden könnte. Eine derartige sektorale Absprache würde als Ergänzung zu parallel dazu auf Länderebene geführten Konsultationen, wie etwa den im Rahmen von Beratungsgruppen und Runder-Tisch-Konferenzen stattfindenden Beratungen, dienen.

28.5 Vertreter von Verbänden der Kommunen werden aufgefordert, den Austausch von Informationen und Erfahrungen und die gegenseitige technische Hilfe zwischen den Kommunen zu intensivieren.

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

28.6 Es wird empfohlen, daß alle Beteiligten ihren Finanzbedarf in diesem Bereich neu bewerten. Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993 - 2000) für die vom internationalen Sekretariat zu erbringenden Mehrleistungen im Rahmen der Durchführung der im vorliegenden Kapitel genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 1 Million Dollar veranschlagt, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung.

(b) Entwicklung der menschlichen Ressourcen und Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

28.7 Dieses Programm soll die Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten und Ausbildungsmaßnahmen erleichtern, die bereits in anderen Kapiteln der Agenda 21 enthalten sind.


Auch der Deutsche Städtetag als einer der kommunalen Spitzenverbände beschäftigt sich mit der Aufgabenstellung, daß die Kommunen und Städte eine Lokale Agenda 21 erarbeiten sollen. Seit 1996 führt das Deutsche Institut für Urbanistik in Kooperation mit dem Deutschen Städtetag Umfragen zur Relevanz der Lokalen Agenda 21 in den deutschen Städten durch. Die wichtigsten Themenfelder für die einzelnen Städte werden dabei herausgefiltert (Klimaschutz, Energie, Verkehr). Darüber hinaus organisiert der Deutsche Städtetag Erfahrungsaustausche der Mitgliedsstädte zu den Problemen und Chancen der Realisierung der Lokalen Agenda 21.

Während Kapitel 28 der Agenda 21 immer als Bezugsrahmen für eine Lokale Agenda 21 dient, wird Kapitel 8 in diesem Zusammenhang nur selten zitiert. Aber gerade der Gedanke der Integration von Umweltschutz und Entwicklungszielen in alle Entscheidungsprozesse ist für Kommunen eine Herausforderung, Umwelt- und Entwicklungsprobleme nicht länger als Ressortthemen, sondern als Querschnittsaufgabe zu behandeln. Denn auch Kommunalverwaltungen sind in enge Ressort- und Budgetgrenzen eingebunden, die vernetztes Handeln und Entscheiden erschweren oder behindern können. Den Empfehlungen dieses Kapitels nachzukommen, liefe auf eine grundlegende Umgestaltung institutioneller Entscheidungsprozesse hinaus. In der Debatte um die notwendige Verwaltungsreform stehen jedoch selten qualitative Ziele wie die Umsetzung von Querschnittsaufgaben im Vordergrund. Kostenwirksame Elemente haben immer noch oberste Priorität.

Heute bestimmt die wirtschaftliche Sanierung der Kommunen ihr politisches Handeln. Auch in den Kommunen herrscht die Einstellung vor, daß Umweltschutz, der Bereich Nord-Süd-Politik und soziale Programme (unter die auch die meisten Frauenforderungen der Lokalen Agenda 21 fallen) in erster Linie Geld kosten und erst dann wieder in Angriff genommen werden können, wenn die wirtschaftlichen Probleme überwunden sind. Hier spiegelt sich wider, was auch national und international nicht gelingt: die Verschränkung von ökonomischen, sozialen, ökologischen und geschlechterspezifischen Aufgaben. Konkurrenz um Standorte und damit um Arbeitsplätze und Steuereinnahmen prägen heute eher die kommunalen Entscheidungen als die konkrete Umsetzung des Leitbildes Zukunftsfähigkeit. Daß beide Ziele miteinander vereinbar sind, ist zwar durchaus vermittelbar, setzt jedoch längere Such- und Vermittlungsprozesse voraus, die dem Problemdruck - leere kommunale Kassen, Anstieg der kommunalen Sozialleistungen usw. - nicht standhalten. In diesen Konflikten spiegeln sich die Interessenunterschiede innerhalb der Administration ebenso wider wie zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen, die sich am lokalen Agenda-Prozeß beteiligen. Allerdings bietet gerade die Region oder die Kommune beste Voraussetzungen, die verschiedenen Interessenvertreter an einen Tisch zu bringen. Die Akteure sind meist bekannt. Ursachen und Wirkungen sind leichter durchschaubar und Verantwortung ist leichter zuzuordnen als auf nationaler oder gar internationaler Ebene. Hier liegen auch die großen Chancen des LA 21-Prozesses: Die gesellschaftspolitische Auseinandersetzung um die Zukunft und weltweite Gerechtigkeit kann konkret geführt werden.


Beispiel Energie

Für einen realistischen Umgang mit der Lokalen Agenda 21 ist es unerläßlich, einen nüchternen Blick auf die politischen Handlungskompetenzen der Kommunen zu werfen. Besonders aufschlußreich sind die gerade für den Klimaschutz so entscheidenden Schlüsselbereiche Verkehr und Energie. Die Entwicklung des Energieverbrauches und der CO2-Emissionen hängt nicht alleine von der Energiepolitik der Kommunen ab. Sie können zwar Energiesparberatungen durchführen, sich für den Ausbau der Wärme-Kraftkopplung oder für energiesparendes Bauen und Sanieren einsetzen. Die Zukunft im Energiesektor hängt jedoch in starkem Maße von national und international gesetzten Rahmenbedingungen ab. So liegen für das Energiewirtschafts- und Einsparungsgesetz sowie die Ausgestaltung zahlreicher Verordnungen (Wärmeschutz- und Heizanlagenverordnung) die Kompetenzen bei der Bundesregierung. Auf der europäischen Ebene kann von einer gemeinsamen Energie- und Klimapolitik, die von dem Ziel bestimmt wird, die selbstgesetzten CO2-Reduktionsziele tatsächlich zu erreichen, nicht mehr die Rede sein. Die Preisentwicklung im Energiesektor wird mitbestimmt von den Weltmarktpreisen der verschiedenen Energieträger und von der Besteuerung bzw. Subventionierung von Energieverbrauch oder energiesparenden Investitionen. Kommunale Energiepolitik kann nationale oder internationale Energiepolitik nicht ersetzen oder deren Versäumnisse korrigieren. Sie hat jedoch Handlungsspielräume, die beispielgebend auch für die nationale und internationale Ebene sein können.


Beispiel Verkehr

Trotz mancher Bemühungen stehen die Kommunen beinahe machtlos vor dem Verkehrschaos in den Städten. Mit immer größerem Kostenaufwand versuchen sie, die Lebensqualität in den Städten zu retten und gleichzeitig den Verkehr flüssig zu halten. Verkehrsberuhigte Zonen, öffentliches Nahverkehrsnetz, Leitsysteme, Parkverbote und Verteuerung der Parkplätze, all dies gehört zum Aktionsprogramm nahezu jeder Großstadt. Dennoch hat sich die Anzahl der Autos in den Städten nicht verringert. Im Gegenteil - das Hauptproblem einer ökologisch orientierten Verkehrspolitik ist die scheinbar unaufhaltsam steigende Verkehrsleistung in Personen- und Tonnenkilometern. Egal wie der Modal Split - die Verteilung zwischen den einzelnen Verkehrsmitteln - aussieht, es wird immer mehr gefahren, geflogen und transportiert. Die Gründe dafür sind die zunehmende Vernetzung der nationalen und internationalen Wirtschaftsräume, die Flexibilisierung der Lebens- und Arbeitswelt und das steigende Bedürfnis nach privater Mobilität. Auch hier setzt die Bundespolitik bislang falsche Signale und läßt die Kommunen mit ihren Anstrengungen im Stich. Hier brächte die Erhöhung des Benzinpreises eine grundlegende Trendwende. Gemessen an der Kaufkraft der Bevölkerung ist Benzin heute halb so teuer wie 1977. Obwohl der Autoverkehr immense volkswirtschaftliche Kosten verursacht, spiegeln sich diese nicht im Preis (bzw. der Besteuerung) wider. Die Kommunen müssen statt dessen mit dem öffentlichen Nahverkehr gegen die Billigvariante Auto ‘ansubventionieren’, sind aber durch steigende Sozialhilfekosten und das sinkende Gewerbesteueraufkommen der letzten Jahre finanziell ausgeblutet. Eine grundlegende Finanzreform müßte die Kommunen wieder in die Lage versetzen, in die Zukunft der öffentlichen Infrastruktur zu investieren.


Beispiel Entwicklungszusammenarbeit

Ernstgemeinte kommunale Verantwortung für die Länder der Dritten Welt bringt ähnliche Konflikte: Dort geht es z.B. um Arbeitsplätze in der Exportindustrie, wenn die Produktion mit dem Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung wenig gemein hat. In diese Konfliktfelder wird jeder Lokale Agenda 21-Prozeß hineingeraten, der auf einen strukturellen Wandel setzt. Ein weiteres Problem ist, daß es bisher nicht zum Alltagsgeschäft von Nord-Süd-Initiativen und Eine-Welt-Netzwerken gehörte, mit den Kommunalvertretern zusammenzuarbeiten. Die vielerorts bestehenden Partnerschaften mit Städten in der Dritten Welt bieten eine gute Gelegenheit, diesen Austausch zu intensivieren und die oft nur auf dem Papier bestehenden Kontakte mit neuem Leben zu füllen. In der Aktions- und Bildungsarbeit vor Ort sind Themen wie fair gehandelte Produkte in städtischen Einrichtungen, zukunftsfähige Konsum- und Lebensweisen, die die Region als Lebensraum und die Dritte Welt nicht allein als Ressourcen- und Rohstofflager betrachten oder Informationen über die ungleiche Verteilung der Güter auf der Erde dabei hilfreich. Auch der Wissenstransfer vom Süden in den Norden kann ein wichtiger Bereich der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit sein. Kampagnen zur Kinderarbeit in der Teppichindustrie, zum Blumenimport aus Ländern der Dritten Welt oder zum Kleiderkauf sind nur einige Beispiele für Handlungsfelder.


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