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4.2 Wahrnehmung der Verantwortung


Wenn wir als Christen, und sei es auch nur bruchstück- und zeichenhaft, den verheißenen Frieden Gottes in dieser Schöpfung aufzeigen wollen, müssen wir umdenken. Ausgehend vom biblischen Schöpfungsauftrag gilt es, mit Hilfe der menschlichen Vernunft Maximen für das konkrete Handeln in der Welt zu entwickeln.

Wir müssen ablassen von Machtphantasien über die Schöpfung und demütig die Grenzen unseres Handlungsspielraums und unsere eigene Begrenzung anerkennen. Wir müssen Abschied nehmen von dem Glauben an ein unbegrenztes Wachstum und an Fortschritt ohne Ende und uns am Maßstab des Lebens und dessen, was dem Leben dient, orientieren.
Bei der Verwirklichung dieses Umdenkens sind wir häufig konfrontiert mit starken Interessenkonflikten. Oft stehen z. B. Wirtschaftlichkeit, Besitzstandswahrung und -vermehrung, politisches Machtstreben und Sicherung von Arbeitsplätzen gegen die Bestrebungen der Umwelterhaltung; ökonomische Interessen beanspruchen im allgemeinen Vorrang vor ökologischen Interessen.
Als Christen können wir uns der schwierigen Aufgabe nicht entziehen, uns für ein solches Umdenken in allen Lebensfeldern, auch im politischen Bereich, einzusetzen. Dazu gehört, z. B. in Wirtschaft und Politik immer wieder auf die Überprüfung und Einhaltung der folgenden Kriterien zu drängen:

  • die Umweltverträglichkeit,
  • die Sozialverträglichkeit,
  • die Generationenverträglichkeit,
  • die internationale Verträglichkeit.

Bei größeren Planungsvorhaben sind diese Kriterien zu berücksichtigen. Schon die Entstehung von Umweltschäden gilt es zu vermeiden. Deshalb sollten folgende Fragen vorab geklärt werden:

  • Zieht dieses Vorhaben tiefgreifende, dauerhafte und nicht wiedergutzumachende Schäden nach sich?
  • Sind die Auswirkungen des Vorhabens in ihrer zeitlichen und räumlichen Erstreckung übersehbar?
  • Sind Nebenfolgen so erheblich, daß sie nicht in Kauf genommen werden können?
  • Sind die Würde der Menschen und die Artenvielfalt durch dieses Vorhaben bedroht?
  • Werden Lebensrechte der kommenden Generation nicht nur der reichen Industrieländer, sondern auch der "Dritten Welt" eingeschränkt?

Als Anwältinnen der Schöpfung stellen Kirchen diese Fragen öffentlich. Sie dringen darauf, daß Vorhaben dieser Art nicht durchgeführt werden, bevor schwerwiegende Zweifel ausgeräumt sind.
Zu einer solchen Vorsorge zählt insbesondere die Abschätzung der Folgen für die ökologischen Kreisläufe. Diese Naturkreisläufe dürfen nicht unterbrochen oder zerstört werden. Produktionskreisläufe sind nach Möglichkeit geschlossen zu gestalten, um den Ausstoß von Schadstoffen, die Abgabe von Wärme usw. möglichst gering zu halten.
Wirtschaftliches Handeln und Produzieren muß sozialverträglich sein, das heißt schädliche Eingriffe in Sozialsysteme müssen vermieden werden. Es ist dringend geboten, technologische Entwicklungen in den Dienst der Gesellschaft und der Menschen zu stellen und sie nicht länger als Selbstzweck zu betreiben.
Die Auswirkungen eines Vorhabens müssen in ihren zeitlichen und räumlichen Dimensionen übersehbar bleiben. Im Sinne der Fürsorgepflicht muß die Erde auch für die nachfolgenden Generationen bewohnbar und lebenswert sein.
Die Schöpfung kann aber nicht nur in einem Land, sie muß weltweit bewahrt werden. Dies ist auch ein Gebot der Gerechtigkeit gegenüber anderen Völkern. Eine solche Praxis kann auch dazu beitragen, neue soziale und internationale Konflikte zu vermeiden, die sich aus dem Verbrauch und der Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen ergeben. Daraus folgt, daß die Probleme der Umweltzerstörung nicht aus einem Land in andere Länder und Regionen exportiert werden dürfen. Jedes Land hat einen Beitrag zur Aufrechterhaltung
der globalen Lebensbedingungen zu leisten.
Generell sind sogenannte technische und wirtschaftliche Sachzwänge daraufhin zu überprüfen, ob sie dem Leben der Menschen und der ganzen Schöpfung dienen und den oben genannten Kriterien genügen. Bei dem Entscheidungsprozeß, in dem diese Kriterien zur Anwendung kommen, muß die gesamte Gesellschaft mit einbezogen werden. Denn was alle angeht, soll auch von allen entschieden werden.


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