6. Grundsätzliche Aussagen, praktische Verpflichtungen, Empfehlungen und Ausblicke auf die Zukunft - Empfehlungen
78. Wir verpflichten uns von neuem dazu, Kirche zu sein, Leib
Christi und Volk Gottes. Wir fordern unsere Kirchen und alle Christen in Europa
auf, für Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der Schöpfung einzutreten,
wie dies in den folgenden Empfehlungen beschrieben wird.
79. Wir halten es für wesentlich, daß die lebenswichtigen
Anliegen von Gerechtigkeit, Frieden und der Bewahrung der Schöpfung
nicht vom Auftrag der Kirche zur Verkündigung des Evangeliums getrennt
werden. Wir verpflichten uns deshalb, Gottes Angebot des neuen Lebens
in Christus allen Menschen zu verkünden.
80. Wir regen die Bildung von ökumenischen "Schalom-Diensten"
an. Frauen und Männer, die sich in solchem Dienst engagieren, werden ihre
eigene Kirche als Teil des dienenden Volkes Gottes unter allen Völkern
erkennen. Wir verpflichten uns, diesen aktiven Geist des Schalom auszubreiten.
81. Insbesondere wollen wir uns mit unseren Bemühungen innerhalb des von
dem KSZE-Prozeß und auf globaler Ebene von den Vereinten Nationen
vorgegebenen strukturellen Rahmens halten und bitten andere, das gleiche zu
tun.
82. Der in dem strukturellen Rahmen der KSZE gewählte Ansatz, demzufolge
Sicherheitspolitik, wirtschaftliche und ökologische Zusammenarbeit, menschliche
Kontakte und Menschenrechte als ein Ganzes behandelt werden, soll gestärkt
und erweitert werden, damit auch die ökologische Dimension und die Frage
nach der Gerechtigkeit in den Nord-Süd-Beziehungen stärker berücksichtigt
werden können.
83. Die internationale Struktur der Vereinten Nationen sollte wirksamer
gestaltet werden. Die Vereinten Nationen haben sich als hilfreich bei der Lösung
regionaler Konflikte, bei der Unterstützung der Entwicklungsbemühungen
vieler Länder und bei der Behandlung von Umweltproblemen erwiesen. Deshalb
sollten die Regierungen der ganzen Welt die UNO stärker unterstützen
und dies auch in sichtbarer Form zum Ausdruck bringen. Die Arbeit nichtstaatlicher
Organisationen in Fragen des Friedens, der Gerechtigkeit, der internationalen
Zusammenarbeit und der Verteidigung der Menschenrechte sollte ebenso wie der
Schutz der Umwelt unterstützt und verstärkt werden.
84. Gerechtigkeit
a) Die gesamte Menschheit, aber vorrangig die Armen, Unterdrückten
und Machtlosen, benötigen dringend eine neue Weltwirtschaftsordnung.
Jede wirtschaftliche Entwicklung muß den Kriterien sozialer Verträglichkeit,
internationaler Verträglichkeit, Verträglichkeit im Blick auf die
Umwelt und im Blick auf zukünftige Generationen genügen. Diesen Kriterien
sollten auch die Regeln der internationalen Handelsbeziehungen und die Erleichterung
der Schuldenlast für die armen Länder unterworfen werden ebenso wie
die Zusammenarbeit im Bereich der Entwicklung durch Organisationen, die Menschen
helfen, für Gerechtigkeit zu investieren,z.B. die Ökumenische Entwicklungsgenossenschaft
(EDCS); ebenso gehört dazu die Umgestaltung von Produktion und Konsum.
Letztere werden in zunehmendem Maße auf der Grundlage neuer Technologien
entwickelt und führen so zu einer zweigeteilten Gesellschaft von Reichen
und Armen.
Wir möchten unsere Regierungen auch daran erinnern, daß vor nunmehr
zwanzig Jahren Mitgliedsstaaten der UNO übereinkamen, 0,7 % ihres Bruttosozialprodukts
für Zwecke der Entwicklung zu gebrauchen. Ähnliche Programme, wie
z. B. die Solidaritätsfonds Europas (Solidarity Funds of Europe), verdienen
ebensolche Unterstützung.
b) In bezug auf die Schuldenkrise empfehlen wir den Erlaß der
Schulden für die ärmsten Entwicklungsländer und gleichzeitig
wirksame Maßnahmen zur Erleichterung der Schulden für alle verschuldeten
Länder einschließlich derer in Osteuropa. Regierungen sind in der
Lage, Schulden zu tilgen oder umzuschulden und Handelsbanken und internationalen
Institutionen bei ähnlichen Aktionen behilflich zu sein. Auch sollten die
nötigen Bedingungen geschaffen werden, damit diese Länder vor einer
neuerlichen Verschuldung dieses Umfangs bewahrt werden (Verhinderung von Kapitalflucht,
Überprüfung des internationalen Währungssystems, Veränderung
der Politik des Internationalen Währungsfonds IWF, Revision
der Terms of Trade, usw.). Auch muß sichergestellt werden, daß freigegebene
Gelder zugunsten der Opfer der Armut benutzt werden. Außerdem dringen
wir darauf, daß der Fonds "Abrüstung für Entwicklung"
(UN-Konferenz 1987) in Kraft gesetzt wird.
c) Zur Überwindung von Ungerechtigkeiten wie Diskriminierung, Rassismus,
Sexismus, Folter, Verschwinden und Töten von Personen oder anderen Verletzungen
von Menschenrechten, auch des Selbstbestimmungsrechtes der Völker und Nationen,
rufen wir auf zur vollständigen Verwirklichung aller internationalen
Menschenrechtsabkommen über zivile, politische, wirtschaftliche, soziale
und kulturelle Rechte sowie Maßnahmen zu deren konkreter Anwendung, namentlich:
- Universale Erklärung der Menschenrechte (1948),
- Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte und
das dazugehörende freiwillige Protokoll (1966),
- Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle
Rechte (1966),
- Genfer Flüchtlingskonvention und Protokoll über' die Rechtsstellung
der Flüchtlinge (1951/1967),
- Internationales Übereinkommen über die Beseitigung aller Formen
von Diskriminierung aufgrund der Rasse (1965),
- Konvention über die Beseitigung aller Formen der Diskriminierung von
Frauen (1979),
- UN-Konvention über die Grundrechte von Kindern (1959),
- UN-Erklärung über die Beseitigung aller Formen von Intoleranz
und Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Überzeugung (1981),
- Übereinkommen über den Schutz aller Personen vor Folter und anderer
grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (1984),
- Europäische Menschenrechtskonvention (1950),
- Schlußakte der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in
Europa (KSZE, Helsinki 1975) sowie die Dokumente der KSZE-Folgekonferenzen,
besonders Madrid 1983 - 1985 und Wien 1986 - 1989.
d) Wir fordern die Errichtung der nötigen Kontrollmechanismen für
den Fall der Nichteinhaltung dieser Rechte, damit auch Einzelpersonen einen
internationalen Gerichtshof anrufen können wie im Fall der Europäischen
Menschenrechtskonvention.
e) Der Rassismus ist eine fundamentale Verletzung von Menschenwürde
und Menschenrechten. Nach unserer christlichen Tradition ist er außerdem
eine Sünde. Dennoch finden Rassismus und ethnische Diskriminierung vielerorts
statt, auch in unseren Ländern in Europa. Manchmal werden sie institutionalisiert,
wie im Falle der Einwanderungsgesetze bestimmter europäischer Länder
und anderer Regelungen und Praktiken in verschiedenen Teilen Europas. Manchmal
nehmen sie neben der Institutionalisierung extreme Ausmaße an, wie im
Falle der Apartheid in Südafrika. Wir betrachten alle Formen von
Rassismus als unannehmbar. Die Apartheid als System ist nicht reformierbar und
deshalb abzuschaffen. Wir fordern die Kirchen, Gemeinden und einzelnen
Christen auf, sich aktiv auf das "Minimale Aktionsprogramm" (minimum
programme of action) diplomatischer und wirtschaftlicher Maßnahmen
(wie Kohleembargo, keine neuen Darlehen, Sperrung der direkten Flugverbindungen)
zu verpflichten, wie es vom Südafrikanischen Kirchenrat und von der Katholischen
Bischofskonferenz im Südlichen Afrika beim Besuch ihrer Delegation in Europa
im Mai 1988 dringend erbeten wurde.
f) Das Bevölkerungsproblem sollte weltweit hervorgehobene Beachtung
finden. Weil Überbevölkerung weitgehend Folge wirtschaftlicher Armut
ist, muß eine sachgerechte Bevölkerungspolitik sich hauptsächlich
auf allgemeine wirtschaftliche und soziale Entwicklung konzentrieren. Niemals
dürfen dabei Menschenwürde und Achtung vor dem Leben als oberste Kriterien
außer acht gelassen werden.
g) Wir drängen darauf, daß die Erhaltung des Lebens
als oberstes Kriterium beim Aufbau der gesellschaftlichen Ordnung anerkannt
wird. Das betrifft besonders den Schutz des ungeborenen Lebens und der Kinder.
h) Als weiteres Anwendungsgebiet fordern wir insbesondere ein Verständnis
von Arbeit, bei dem Frauen und Männer gleichen Zugang zu allen Tätigkeiten
haben und jeder seinen oder ihren rechtmäßigen Anteil bekommt, ohne
daß die Arbeitnehmer oder die Schwächsten in der Gesellschaft, wie
junge Frauen mit Kindern, ältere Menschen, Flüchtlinge und Wanderarbeiter,
ausgebeutet werden. Dazu könnte auch gehören, daß Arbeitsstellen
geteilt werden und gleichzeitig ein Mindesteinkommen für alle Mitglieder
der Gesellschaft garantiert wird, ob sie Arbeit haben oder nicht. Dazu gehören
auch Maßnahmen, die es Menschen ermöglichen zu arbeiten, während
sie für eine Familie sorgen. Die Sorge für Kinder, für ältere
und für behinderte Menschen sollte als wichtige und durchaus sinnvolle
Tätigkeit gewertet werden, die Anerkennung durch die Gesellschaft verdient.
i) Jede Diskriminierung von Frauen, z. B. bei Entlohnung und Einstellungschancen,
sollte beseitigt werden. Sie sollten vor Gewalt geschützt werden. Frauen
in besonders schwierigen Situationen, wie alleinerziehende Mütter oder
Opfer von Vergewaltigung, sollten ausreichenden Schutz genießen.
j) Wir fordern unsere Kirchen auf, die Beteiligung von Frauen
am Entscheidungsprozeß und am kirchlichen Leben insgesamt entscheidend
zu verbessern; dafür zu sorgen, daß sie in kirchlichen Gremien und
theologischen Fakultäten in gleichem Maße vertreten sind; einen tiefgehenden
Dialog mit der feministischen Theologie zu beginnen und das ökumenische
Engagement von Frauen anzuerkennen und zu unterstützen.
k) Wir bemerken zwar eine Idealisierung der Jugend in unseren Gesellschaften,
glauben aber, daß die Wirklichkeit des Lebens für viele junge Menschen
dadurch charakterisiert ist, daß ihre Fähigkeit und ihre Kreativität
geringgeschätzt wird; sie erkennen keine sinnvolle Rolle in der Gesellschaft
und sehen sich der Zukunftsaussicht beraubt. Junge Menschen leiden unter Arbeitslosigkeit,
Armut, Heimatlosigkeit, zwangsweisem Militärdienst in manchen Ländern,
ohne die Möglichkeit zur Militärdienstverweigerung aus Gewissensgründen.
Sie leiden auch unter Alkoholismus und Drogenmißbrauch. Wir fordern
unsere Kirchen auf, zu erkennen, daß viele junge Menschen sich
nicht imstande fühlen, am Leben und Zeugnis ihrer Kirchen voll teilzunehmen.
Ein Grund dafür ist, daß junge Menschen in den Entscheidungsgremien
der Kirchen unterrepräsentiert sind. Wir glauben, daß eine bessere
Zusammenarbeit zwischen Kirchen und Jugendorganisationen ein wichtiger Schritt
zur Verbesserung der Situation wäre.
l) Wir fordern die Kirchen auf, zu erkennen, daß Flüchtlinge
und Wanderarbeiter ihre Heimatländer innerhalb und außerhalb
Europas verlassen, entweder weil ihre wirtschaftliche Situation hoffnungslos
ist oder weil sie Opfer politischer, gesellschaftlicher oder religiöser
Unterdrückung sind. Wir verlangen die Abschaffung aller Restriktionen gegen
diese Menschen. Wir rufen alle europäischen Christen dazu auf, sie als
Brüder und Schwestern auf und anzunehmen und auf Änderung in der Gesetzgebung,
der öffentlichen Meinung und dem Verhalten hinzuwirken, damit sich ihre
Lage verbessern kann.
Außerdem wollen wir auf das Schicksal von Millionen von Flüchtlingen
und Heimatvertriebenen in anderen Kontinenten aufmerksam machen. Sie sind Opfer
von wirtschaftlichen, politischen, sozialen und umweltbedingten Veränderungen
oder von Gewalt. Europäische Kirchen und Christen sollten alles in ihrer
Macht Stehende tun, um die Grundursachen für ihre schlimme Lage zu beseitigen
und unverzüglich Hilfe zu leisten.
m) Ganz besonders rufen wir Kirchen, Christen und Entscheidungsträger
in den EG-Ländern auf, dafür Sorge zu tragen, daß die Verwirklichung
der Einheitlichen Europäischen Akte 1992/93 nicht zu Rückschritten
in den Sozialleistungen und ökologischen Maßstäben führt.
Wir bitten sie auch dringend, dafür zu sorgen, daß
in der Europäischen Gemeinschaft die Erkenntnis wächst, daß
sie sich nicht mit ganz Europa deckt; dies sollte auch in ihrem Namen deutlich
werden. Die Europäische Gemeinschaft sollte weiterhin über ihre Grenzen
hinaus Kontakte zu den übrigen Ländern Europas und der Welt unterhalten.
n) 1992 ist darüber hinaus der 500. Jahrestag des Beginns einer Periode
europäischer Expansion - zum Nachteil anderer Völker. Dies ruft
uns auf, für eine gerechte und friedliche Beziehung sowohl innerhalb Europas
als auch zwischen Europa und den anderen Weltteilen zu arbeiten. Dies gilt besonders
für den Nahen und Mittleren Osten, für den Europa ein Gutteil historischer
Verantwortung trägt. Wir bitten unsere Kirchen dringend um Unterstützung
des Kampfes der Völker in Lateinamerika, Afrika und Asien für soziale
Gerechtigkeit, Menschenwürde und Erhaltung ihre Umwelt.
85. Wir appellieren nachdrücklich an alle Christen Europas, aktiv
zur Lösung dieser Probleme in ihren Kirchen und Gesellschaften beizutragen.
Unser Lebensstil sollte den Nöten der Armen und Marginalisierten
in unseren eigenen Gesellschaften und in der Zwei-Drittel-Welt Rechnung tragen.
Auch von uns trägt jeder zu den Ursachen der Ungerechtigkeit bei. Unser
Einsatz für eine Veränderung der Strukturen der Ungerechtigkeit wird
nur dann glaubwürdig sein, wenn wir als Einzelne unsere persönliche
Verantwortung in dieser Sache ganz ernst nehmen.
86. Frieden
a) Da die europäischen Kirchen davon überzeugt sind, daß der
Krieg nach dem Willen Gottes nicht sein darf, sollte alles getan werden, um
die internationalen Mechanismen zur friedlichen Konfliktlösung zwischen
den Völkern auszubauen, z. B. durch internationale Abkommen, durch die
Anerkennung internationaler Gerichtshöfe etc. Diese Bemühungen sollten
sich darauf richten, die Institution des Krieges zu überwinden. Friedensförderung
muß den Vorrang vor Kriegsverhinderung haben.
b) Wir rufen die UdSSR, die USA und die Länder Europas dazu auf,
sich an bestehende Verträge zu halten, ihre Abrüstungsverhandlungen
fortzusetzen, auf die Abrüstung konventioneller Streitkräfte hinzuwirken,
einen umfassenden Atomwaffenteststop zu vereinbaren und von jeder militärischen
Nutzung des Weltraums sowie der Antarktis Abstand zu nehmen. Wir begrüßen
Abkommen wie den ABM-Vertrag von 1972 und den Vertrag zur Nicht-Verbreitung
von Atomwaffen und fordern ihre uneingeschränkte Anwendung.
c) Wir rufen alle Länder und Regierungen in Europa auf,
sich zusammenzutun und zusammenzuarbeiten mit dem Ziel, die Entwicklung,
Herstellung, Stationierung sowie den Besitz und die Anwendung von Massenvernichtungsmitteln,
seien es nukleare, biologische oder chemische Waffen, völkerrechtlich zu
verurteilen und folglich zu beenden; darüber hinaus sollte auf diese
Weise das System der nuklearen Abschreckung überwunden und durch
ein anderes, weniger gefährliches Sicherheitssystem ersetzt werden. Wir
unterstützen ausdrücklich die Bemühungen der Vereinten Nationen
und anderer internationaler Institutionen um weltweite und regionale Sicherheit.
d) Sicherheit kann heutzutage nicht mehr allein auf nationaler Ebene gewährleistet
werden. Die Erhaltung des Friedens erfordert vielmehr Strukturen kooperativer
Sicherheit. Alle Länder in Europa sollten sich darum bemühen, gemeinsam
rein defensive Sicherheitsstrukturen zu entwickeln und einzuführen.
So könnte die Gefahr des Mißbrauchs nationalistischer Gefühle
verringert werden, die im jeweiligen Land und in den Beziehungen zu anderen
Ländern Spannungen und Konflikte verursachen und verschärfen.
e) Diejenigen, die in den Streitkräften mit dem Ziel dienen, Rechte
und Freiheiten ihrer Völker zu schützen, sollten ihr Amt im Dienst
des Weltfriedens ausüben. Gleichzeitig muß das Recht, den Militärdienst
aus Gewissensgründen zu verweigern, als Teil der Religions-, Gewissens-
und Gedankenfreiheit von allen Regierungen dadurch anerkannt werden, daß
Möglichkeiten für einen angemessenen alternativen Zivildienst geschaffen
werden. Kirchen und Gemeinden haben die Aufgabe, die zum Militärdienst
einberufenen in ihrer Gewissensentscheidung zu beraten und ihnen seelsorgerische
Hilfe anzubieten; dabei ist die Entscheidung des Einzelnen zu respektieren.
f) Der internationale Waffenhandel und der Export von Waffen und Waffentechnologie
in Konflikt und Spannungsgebiete sollte eingestellt und in allen anderen Fällen
strengsten Regeln und Vorschriften unterworfen werden. Es müssen Maßnahmen
erarbeitet werden, um die Rüstungsindustrie in zivile Produktion umzuwandeln.
g) Ausdrücklich begrüßen wir das Schlußdokument der
Wiener Nachfolgekonferenz der KSZE vom Januar 1989 und betonen ihre Bedeutung
für den Fortgang und die Vertiefung des Entspannungsprozesses innerhalb
Europas und zwischen der UdSSR und den USA. In bezug auf Menschenrechte, Religionsfreiheit
und menschliche Kontakte sind wichtige Ergebnisse erzielt worden. Wir erkennen
auch, daß Europa versäumt hat, jene Nationalitäten und Völker,
die innerhalb von Staaten leben, in ihrem Recht auf Selbstbestimmung zu unterstützen
und ihre je eigene Kultur, Tradition und Sprache zu fördern. Wir stimmen
dem zu, daß Menschenrechte als Ganzes und in ihrem Verhältnis zueinander
verwirklicht werden müssen, d. h. als politische, bürgerliche, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle Rechte. Wir wollen in unseren Ländern
dafür sorgen, daß diese Rechte Anwendung finden, und ihrer Durchführung
unsere besondere Aufmerksamkeit widmen. Wir sind davon überzeugt, daß
zwischen den europäischen Ländern auf allen Ebenen der Gesellschaft
menschliche Kontakte geknüpft werden sollten, und daß von nun an
die Grenzen in Europa vor allem zwischen Ost und West mehr und mehr ihren trennenden
Charakter verlieren sollten. Wir ermutigen die Kirchen dazu, die bestehenden
Möglichkeiten zu nutzen und insbesondere Partnerschaften zwischen Gemeinden
zu gründen.
h) Bei einem Blick in die Welt sehen wir mit großer Betroffenheit, daß
einige Konflikt und Spannungssituationen andauern. Wir denken besonders an den
Nahen und Mittleren Osten und das Mittelmeer, die Palästinafrage,
die Lage im Libanon und auf Zypern. Wir bitten darum, alle Anstrengungen
zur Überwindung dieser Konflikte und zur Lösung der anstehenden Fragen
unter Wahrung der legitimen Forderungen aller zu unternehmen. Es sollten Bemühungen
unternommen werden, diese Situationen zu entschärfen, so daß die
Völker frei ihre politischen Entscheidungen treffen können und das
friedliche Zusammenleben von Frauen und Männern unterschiedlicher Religion
und Herkunft wieder ermöglicht und zu einem Zeichen der Hoffnung und des
Friedens für alle wird.
Wir appellieren dringend an alle Christen in Europa, ihre Kirchen und
Regierungen bei der Lösung dieser Probleme zu unterstützen.
i) Auf allen Ebenen in den Kirchen und der Gesellschaft muß die Erziehung
zum Frieden entwickelt und gefördert werden mit dem Ziel der friedlichen
Konfliktlösung. Zu jeder Zeit müssen gewaltfreie Alternativen
bei der Konfliktlösung Priorität erhalten. Gewaltlosigkeit
muß als aktive, dynamische und konstruktive Kraft verstanden werden, die
von unbedingter Achtung vor der menschlichen Person ausgeht.
j) Wir fordern alle Christen in Europa auf, der Gewalt im täglichen
Leben - in Familie, Schule und am Arbeitsplatz - zu widerstehen, besonders
der Verherrlichung der Gewalt in den Massenmedien. Als Christen haben wir eine
besondere Verantwortung für die Erziehung unserer Kinder. Sie können
sich die Vision einer friedlichen und gerechten Welt ausmalen, solange sie wissen,
daß sie von Erwachsenen bedingungslos geliebt werden. Die heute lebenden
und handelnden Erwachsenen sind die verwundeten Kinder von gestern - die verwundeten
Kinder von heute sind die Erwachsenen von morgen. Die Kinder sind unsere Zukunft
und Hoffnung.
Die Rechte und Wünsche der Eltern bezüglich der Erziehung ihrer Kinder
sollten respektiert werden. Insbesondere sollte die religiöse Überzeugung
der Kinder voll anerkannt werden. Außerdem sollten Eltern das Recht haben,
sich der militärischen oder vormilitärischen Erziehung zu widersetzen.
Kinder dürfen nicht benachteiligt werden, wenn sie an solchem Unterricht
nicht teilnehmen. Die Rechte der Kinder müssen von allen anerkannt und
verteidigt werden.
87. Umwelt
a) Jede technologische Entwicklung muß daran gemessen werden, ob sie
den oben genannten Kriterien der Verträglichkeit (s. 84a) entspricht.
Das hat eine völlige Änderung des Konzepts von einem ständigen
Wirtschaftswachstum zur Folge und bedingt eine neue Art unseres Umgangs mit
den Schätzen der Natur.
b)Der verschwenderische Umgang mit Energie hat in den Industrieländern
derartige Ausmaße erreicht, daß der Verbrauch jetzt unbedingt drastisch
eingeschränkt werden muß. Einige Kirchen haben sich verpflichtet,
für eine beträchtliche Reduzierung des Energieverbrauchs einzutreten.
Wir wenden uns an alle europäischen Kirchen und Christen, im Rahmen ihrer
Möglichkeiten dasselbe zu tun und die Entscheidungsträger in Politik,
Technik und Wirtschaft unermüdlich zu wirkungsvolleren Energiesparmaßnahmen
aufzufordern.
c) In besonderem Maße gilt dies für fossile Brennstoffe. Hier könnte
eine Drosselung des Verbrauchs durch wirkungsvolle energiesparende Maßnahmen
und die Entwicklung erneuerbarer Energiequellen (Sonne, Wasser, Wind)
erreicht werden. Die notwendigen finanziellen Mittel könnten durch den
geeignete Steuer aufgebracht werden. Kernkraft sollte nicht die Grundlage unserer
künftigen Energieversorgung sein, weil damit zu viele soziale, technische,
ökologische und militärische Risiken verbunden sind. Die Sicherheitsvorschriften
für Atomkraftwerke sollten den höchsten internationalen Normen entsprechen.
d) Laut des Brundtland-Berichtes besteht die technische Möglichkeit,
den Pro-Kopf-Energieverbrauch in den Industrieländern um fünfzig
Prozent zu senken und den entsprechenden Verbrauch der Dritten Welt um
dreißig Prozent anzuheben (Schätzwert nach voraussehbarem Bevölkerungsanstieg).
Dadurch würde der gesamte weltweite Energieverbrauch nur unwesentlich erhöht.
Dies ist die weltweit einzige Energieperspektive, die Bewahrung der Schöpfung
und Gerechtigkeit miteinander verbindet. Dieser Ansatz sollte von den Christen
in den Industrienationen ernsthaft geprüft werden, zumal der Brundtland-Bericht
die Öffentlichkeit gegenüber den ökologischen Fragen beträchtlich
sensibilisiert und auch in wissenschaftlichen Kreisen große Beachtung
gefunden hat.
e) Es müssen dringend besondere Maßnahmen ergriffen werden, um die
Ozonschicht zu schützen, dem Treibhauseffekt entgegenzuwirken,
den noch bestehenden Regenwald zu erhalten und die Ausbreitung der Wüstengebiete
zu verhindern.
f) Es besteht dringender Bedarf für eine internationale überprüfbare
Regelung für die Beseitigung von Abfällen, besonders von nuklearem
und anderem gefährlichen Sondermüll. Unter keinen Umständen sollten
europäische Länder ihre Abfälle auf Kosten anderer Länder
in ihren eigenen oder internationalen Gewässern versenken. Besondere Aufmerksamkeit
verdient hier die Frage von Atommüll (z. B. Versenkung im Pazifik).
g) Internationale Vereinbarungen über grenzüberschreitende Emissionen
müssen unbedingte Priorität für alle europäischen Länder
haben, damit eine weitere Verschmutzung von Wasser, Luft und Boden verhindert
und bereits entstandener Schaden beseitigt wird.
h) Wir brauchen eine strenge Gesetzgebung und Kontrolle für die Genforschung
und -manipulation sowie Verhaltenskodizes für diese Bereiche. Auch
für die Kirchen ist es dringend erforderlich, sich weiterhin mit den jüngsten
Entwicklungen im Bereich der Biotechnik auseinanderzusetzen, um entsprechende
ethische Leitlinien über die Auswirkungen auf den Wert des Lebens - nicht
nur des Menschen, sondern aller Lebewesen und der Natur überhaupt - bereitzustellen.
i) Dringlich geworden sind ferner Maßnahmen zur Erhaltung der Vielfalt
der Arten und der Vielfalt des genetischen Materials innerhalb der Arten.
Hier können die Kirchen wesentlich dazu beitragen, dieses Problem ins Bewußtsein
zu rücken. Ein erster Schritt in diese Richtung ist die UNO-Weltcharta
für die Natur von 1982.
Der nächste Schritt wäre eine internationale Konvention zum Schutz
der Arten, wie die International Union of Nature and Natural Resources vorschlägt.
Es sollten finanzielle Abkommen geschlossen werden, die sicherstellen, daß
die Länder vor allem der armen Welt einen gerechten Anteil an Gewinn und
Ertrag aus der Entwicklung dieser Arten erhalten.
Für uns als Christen zeigt sich in der Artenvielfalt die Freigebigkeit
Gottes, des Schöpfers.
j) Ein Dialog mit Wissenschaftlern über ökologische Fragen
und eine Studie solcher Quellen wie des Brundtland-Berichtes sind zu empfehlen.
Wir fordern alle Christen in Europa auf, ihren Kirchen und Regierungen
bei der Durchführung dieser Maßnahmen zu helfen und sie darin zu
bestärken. Alle fordern wir auf, einen neuen Lebensstil annehmen,
der der Umwelt so wenig Schaden wie möglich zufügt. Das bedeutet:
weniger Energie verbrauchen, öffentliche Verkehrsmittel benutzen und weniger
Abfall erzeugen. Kommunalverwaltungen können eine ökologische
Buchführung" einführen. Wir müssen lernen, daß unser
Glück und unsere Gesundheit weniger von materiellen Gütern abhängen
als von den Gaben der Natur und von unseren Mitgeschöpfen, von menschlichen
Beziehungen und von unserer Beziehung zu Gott.
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