VI. Auf dem WegTaufe, Eucharistie und AmtAmtVI. Auf dem Weg zur gegenseitigen Anerkennung der ordinierten Ämter51. Um auf dem Weg zur gegenseitigen Anerkennung der Ämter Fortschritte zu machen, sind bewußte Anstrengungen erforderlich. Alle Kirchen müssen die Formen des ordinierten Amtes und das Maß, in dem sie seinen ursprünglichen Intentionen treu sind, überprüfen. Die Kirchen müssen zu einer Erneuerung ihres Verständnisses und ihrer Praxis des ordinierten Amtes bereit sein. 52. Unter den Fragen, an denen besonders gearbeitet werden muß, wenn sich Kirchen auf die gegenseitige Anerkennung der Ämter zu bewegen, ist die der apostolischen Sukzession von besonderer Bedeutung. Kirchen können in ökumenischen Gesprächen ihre jeweiligen ordinierten Ämter anerkennen, wenn sie sich gegenseitig gewiß sind in ihrer Absicht, das Amt von Wort und Sakrament weiterzugeben in Kontinuität mit der apostolischen Zeit. Der Akt der Weitergabe sollte in Übereinstimmung mit der apostolischen Tradition geschehen, die die Anrufung des Heiligen Geistes und die Handauflegung einschließt. 53. Um gegenseitige Anerkennung zu erreichen, sind von verschiedenen Kirchen verschiedene Schritte erforderlich. Zum Beispiel:
54. Einige Kirchen ordinieren Männer und Frauen, andere ordinieren nur Männer. Unterschiede in dieser Frage werfen Hindernisse für die gegenseitige Anerkennung der Ämter auf. Aber diese Hindernisse dürfen nicht als unüberwindliche Hürden für weitere Bemühungen um gegenseitige Anerkennung angesehen werden. Offenheit füreinander trägt die Möglichkeit in sich, daß der Geist sehr wohl zu einer Kirche durch die Einsichten einer anderen sprechen kann. Ökumenische Erwägungen sollten daher die Erörterung dieser Frage fördern und nicht hemmen. 55. Die gegenseitige Anerkennung der Kirchen und ihrer Ämter schließt eine Entscheidung durch die zuständigen Autoritäten und einen liturgischen Akt ein, von dem an die Einheit öffentlich gegeben sein würde. Verschiedene Formen eines solchen öffentlichen Aktes sind vorgeschlagen worden: gegenseitige Handauflegung, eucharistische Konzelebration, feierlicher Gottesdienst ohne einen besonderen Ritus der Anerkennung, Verlesen einer Unionsurkunde während einer Feier. Keine bestimmte liturgische Form würde unbedingt erforderlich sein, aber in jedem Falle wäre es notwendig, die Verwirklichung einer solchen gegenseitigen Anerkennung öffentlich zu verkünden. Die gemeinsame Feier der Eucharistie wäre zweifellos der Ort für einen solchen Akt. |
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